Hinweisschild zur Videoüberwachung an einer Baustellenzufahrt mit DSGVO Pflichtangaben.

Wo bekomme ich ein Hinweisschild zur Videoüberwachung auf der Baustelle?

Ein Hinweisschild zur Videoüberwachung auf der Baustelle ist gesetzliche Pflicht und sollte an jeder Zufahrt zur gefilmten Fläche deutlich sichtbar angebracht sein. Es informiert Mitarbeiter, Lieferanten und Besucher über die laufende Aufnahme und ist Voraussetzung für die rechtskonforme Überwachung.

Was muss auf einem Hinweisschild stehen?

Sechs Pflichtangaben sind nötig. Erstens, das Piktogramm mit Kamera Symbol. Zweitens, der Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen. Dritten, der Zweck der Aufnahme. Viertens, die Rechtsgrundlage, meist berechtigtes Interesse. Fünftens, die Speicherdauer. Sechstens, ein Hinweis auf weiterführende Informationen, oft per QR Code zu einer Datenschutzerklärung.

Wo bekommt man ein passendes Schild?

Drei Wege sind üblich. Erstens, Standardschilder von Datenschutzberatern oder Branchenverbänden, oft als kostenfreie PDF Vorlage. Zweitens, individuelle Schilder vom örtlichen Beschilderungs Hersteller, auf wetterfestes Aluminium gedruckt. Drittens, vorgefertigte Sets aus dem Premium Service eines Anbieters, die direkt mit der Anlage geliefert werden. Letzteres ist die bequemste Lösung.

Welche Anbringung empfiehlt sich?

An jeder Zufahrt sollte mindestens ein Schild auf Augenhöhe stehen. Bei größeren Baustellen mit mehreren Zugängen wird an jedem ein eigenes Schild gebraucht. Auch Zugänge für Lieferanten und Subunternehmer brauchen eine eigene Beschilderung. Wer hier nachlässig ist, riskiert genau dort die Beschwerde, an der das Schild gerade fehlt.

Frage nicht beantwortet?

Unser Team hilft Ihnen gerne persönlich weiter — kostenlos und unverbindlich.