Eine Baustellenkamera DSGVO konform einzurichten ist heute Pflicht für jede gewerbliche Bauüberwachung. Die Vorgaben aus Datenschutz Grundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz sind seit 2018 streng, und die Bußgelder bei Verstößen können fünf oder sechsstellig werden. Wer die Schritte einmal kennt, kann sein Setup zuverlässig rechtssicher betreiben.
Welche Pflichten gelten für eine DSGVO konforme Baustellenkamera?
Vier Punkte sind verbindlich. Erstens, deutlich sichtbare Hinweisschilder an jeder Zufahrt zur Baustelle. Zweitens, schriftliche Information aller Mitarbeiter, Subunternehmer und Lieferanten. Drittens, eine kurze Speicherfrist für Sicherheitsbilder von wenigen Tagen, danach automatische Löschung. Viertens, eine technische Lösung, die Personen automatisch verpixelt oder die Aufnahmen so positioniert, dass keine Personen erkennbar sind.
Welche Hardware unterstützt das?
Moderne Premium Kameras erkennen Personen, Gesichter und Kennzeichen direkt im Gerät und ersetzen sie durch unkenntliche Pixelmuster. Die ursprünglichen Bildinhalte werden gar nicht erst gespeichert. Eine 6K Panoramakamera mit 220° Sichtfeld bringt diese Funktion ab Werk mit. Wer mit älterer Hardware arbeitet, braucht eine nachgelagerte Software in der Cloud, die dieselbe Aufgabe übernimmt.
Welche Stolperfallen kennen wir aus der Praxis?
Wir hatten einen Kunden in Hamburg, dessen Anlage perfekt eingerichtet war, der aber das Hinweisschild an einer Seitenzufahrt vergessen hatte. Eine einzige Beschwerde von einem Subunternehmer reichte für Post vom Datenschutzbeauftragten. Solche Kleinigkeiten lassen sich mit einer Checkliste vor Inbetriebnahme abhaken. Wir nutzen intern eine sechs Punkte Liste, die jede neue Anlage durchläuft.